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Bestätigung für das Finanzierungsprogramm der KFW-Bank
Der Staat unterstützt Sie ...... bei der Finanzierung energiesparender Maßnahmen
In Abhängigkeit von Zustand und Alter des Gebäudes und dem geplanten Vorhaben können über die KFW-Bank
Als von der KFW-Bank zugelassener Sachverständiger (nach & 21 der ENEV) bin ich berechtigt folgende Nachweise bzw. Anträge zu stellen:
Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizientes Sanieren" mit Angabe Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´)
Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizientes Bauen" mit Angabe für Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´)
Nachweis zum Erreichen bzw. Unterschreiten der KFW-Effinzienzhäuser 130, 115, 100 oder 85
Baubegleitung durch einen Sachverständigen (Sonderförderung durch KFW-Bank)
Erstellung des "Hydraulischen Abgleich" mit technischer Berechung der Voreinstellung für Ihre Heizungsanlage
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Wir erstellen Ihnen einen bedarfsorientierten Energieausweis mit der nötigen KFW Bestätigung
für die Finanzierung des Neubaus von KFW-Effizienzhaus (70 oder 85) bzw. Passivhaus oder für die Sanierung Ihrer bestehenden Immobilie
zum KFW-Effizienzhaus 130, KFW Effizienzhaus 115, KFW Effizienzhaus 100 oder KFW Effizienzhaus 85.
Die Finanzierung über die KFW-Bank sorgt für einen dauerhaft tiefen Zinssatz und zu einer günstigen Alternative bei der Finanzierung Ihrer Eigenheims.
Information zum Finanzierungsprogramm "Energieeffizientes Sanieren 151 / 152 ":

Was wird gefördert?
Welche Gebäude sind förderfähig?
Alle Gebäude mit einem Bauantrag der vor dem 01.01.1995 gestellt wurde
Welche Förderungen sind möglich?
1. Investitionszuschuss
Eigentümer erhalten die Möglichkeit einen nichtrückzahlbaren Investitionszuschuss von:
15,0% ( KFW-Effizienzhaus 85)
12,5 % (KFW-Effizienzhaus 100)
7,50 % (KFW-Effizienzhaus 115)
2. Kredit
Eigentümer erhalten einen max. Kredit von 75.000 Euro bei Sanierung zum KFW-Effizienzhaus und zzgl.
einen nichtrückzahlbaren Tilgungszuschuss von 5,0% bis 15,0% ganz nach erreichen des Effizienz Gebäude.
Information zum Finanzierungsprogramm "Energieeffizientes Bauen 153 / 154 ":
Was wird gefördert?
Die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KFW-Effinzienzhäuser 85 bzw. 70 oder Passivhaus
Wer ist Antragsberechtigt?
Welche Förderungen sind möglich?
Es können 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) gefördert werden, bis
zu einen maximalen Betrag von 50.000 Euro je Wohneinheit
Information zur Sonderförderung "Energieeffizientes Sanieren-Investitionszuschuss Programm 430 ":
Was wird durch Zuschüsse gefördert?
Qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverstädigen (Energieberater) währende der Sanierungsphase.
Es wird ein Zuschuss von 50% der Kosten für die Baubegleitung ausgezahlt max. 2000 Euro pro Bauvorhaben.
Wenn Sie für den Nachweiß des Effizienzhaus 130, 115, 100 oder 85 einen bedarfsorientieten Energieausweis benötigen
oder eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen (Energieberater) wünschen dann können wir Ihnen unseren Service anbieten.
Anfrage und weitere Auskunft erhalten Sie auch über unser Kontaktformular. Schreiben Sie einfach eine kurze Email
und ich werde Ihnen in kurzer Zeit eine Antwort senden.

Für weitere Informationen kommen Sie hier direkt zur Homepage der KFW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) .
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